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   VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396   

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https://dejure.org/2013,5265
VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396 (https://dejure.org/2013,5265)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396 (https://dejure.org/2013,5265)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. März 2013 - Au 6 K 12.30396 (https://dejure.org/2013,5265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz ...; Ausreise wegen schlechter Sicherheitslage; Aufenthalt im Iran; familiäre Beziehungen in Afghanistan; Rückkehr für jungen, gesunden Mann zumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396
    Allgemeine Gefahren können nur dann Schutz vor Abschiebung begründen, wenn der Ausländer einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzung ausgeliefert würde und diese Gefahren alsbald nach seiner Rückkehr und landesweit drohen würden (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396
    Für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer aus der Bevölkerungsmehrheit ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen ist jedoch zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 13 a B 11.30276 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30391

    Afghanischer Asylbewerber - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2013 - Au 6 K 12.30396
    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen erreicht in der Zentralregion Afghanistans, zu der die Provinz ... gehört, der einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt kein so hohes Niveau, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (s. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.30204

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz ...; Ausreise wegen schlechter

    Der Asylantrag des Bruders wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2013 abgelehnt (Au 6 K 12.30396).
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